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Impressum VG BildKunst ~ Zweck der VG BildKunst ist die treuhänderische Wahrnehmung der Nutzungs und Einwilligungsrechte sowie der Vergütungsansprüche von Urhebern und Leistungsschutzberechtigten an Werken die nach § 2 Abs 1 Ziff 3 bis 7 § 4 sowie § 72 UrhG geschützt werden Diese Rechte und Ansprüche werden der VG BildKunst durch Urheber Inhaber übertragener Rechte Filmhersteller und

Presseanfragen Bildmaterial VG BildKunst ~ Presseanfragen Bildmaterial Sie suchen weitere Informationen zur BildKunst Dann sind Sie hier genau richtig Sie finden aktuelle und frühere Pressemitteilungen Bildmaterial sowie Wissenswertes rund um das Thema Urhebrrecht

Meldung Honorar VG BildKunst ~ Basis für die Verteilung für die Erlöse der BildKunst sind die Honorarmeldungen Mitglieder die keine Honorare erzielen können Einzelbilder melden Diesen Einzelbildern muss ein Honorarwert zugewiesen werden damit sie bei den Ausschüttungen berücksichtigt werden können Dafür hat der Verwaltungsrat fiktive Honorare pro Einzelbild

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Meldungen VG BildKunst ~ Filmurheberinnen der BildKunst die an der Herstellung von Werbespots beteiligt sind behalten die BildKunst als Ansprechpartner und erhalten ihre Ausschüttungen wie gehabt ebenfalls über die BildKunst Die gesamte Meldung und die Berechnung der individuellen Ausschüttungen läuft aber über die TWF und deren Abrechnungssysteme

Verwertungsgesellschaft BildKunst – Wikipedia ~ Der neue Verteilungsplan der VG BildKunst ohne Verlegeranteil betraf auch spätere Nachausschüttungen für frühere Jahre etwa eine Nachzahlung der Geräteindustrie für die Privatkopieabgabe auf Drucker für die Jahre 2001 bis 2007 die nach langen Gerichtsverfahren Ende 2015 an die BildKunst ausgezahlt wurde Korrekturausschüttungen und

OnlineMeldungen VG BildKunst ~ Sie haben die Möglichkeit Ihre Meldung online über das Meldeportal an die BildKunst zu übertragen Vorübergehend müssen die Meldungen für die Bereiche KunstBild und Film in unterschiedlichen Portalen abgegeben werden Urheberinnen KunstBild erreichen das Meldeportal HIER BG I und BG II

Meldung Einzelbild Honorar VG BildKunst ~ Wenn Ihre Honorare für ein Nutzungsjahr in der Werkkategorie „Fotografie“ über 3000 € oder in der Werkkategorie „Illustration Design Sonstige Bilder“ über 4000 € liegen ist es für Sie sinnvoll mit dem Meldeformular Honorarmeldung Ihre Honorare zu melden

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By : andi

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